Folgende Reglungen sind beim Training des TSC "Lausitz" Cottbus e.V. ab 01.06.2021 einzuhalten:
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Die maximale Teilnehmeranzahl am Training in den einzelnen Übungsgruppen wird einschließlich Trainer begrenzt (siehe Anhang).
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Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist auf Grundlage von § 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung die Vorlage eines Schnelltestes nicht älter als 24h entsprechend § 2 Nummer 7, der Nachweis der Durchimpfung nach § 2 Nummer 3 (letzte Impfung älter als 2 Wochen) oder Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung nach § 2 Nummer 5, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt, vorzulegen. Die Kontrolle erfolgt durch den Veranstaltungsverantwortlichen bzw. Trainer (siehe Anhang).Die Nachweise nach § 2 Nummer 3 und 5 sind einmal im Original vorzulegen und als Kopie dem Veranstaltungsverantwortlichen beim ersten Training zu übergeben. Der Schnelltest mittels selbst mitgebrachtem Test kann auch vor Ort erfolgen. Der Test ist dann außerhalb der Halle unter Aufsicht durchzuführen und dann dem Veranstaltungsverantwortlichen vorzulegen. Die Schnelltests sind zu dokumentieren.
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Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) ist die Teilnahme am Training untersagt.
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MELDEPFLICHT: Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt und dem Vorstand per E-Mail zu melden.
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Die Turnhalle ist nur einzeln oder paarweise (Paare aus einem Haushalt) ausschließlich über den Hauptzugang zu betreten.
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Alle Trainingsteilnehmer werden vom Turnhallenverantwortlichen in eine Anwesenheitsliste gemäß der Hygienevorschrift in Sportstätten der Stadt Cottbus eingetragen, wobei zudem die Schnelltests einzutragen sind. Die Listen werden beim Vorstand gesammelt und nach dem in vorgenannter Vorschrift genanntem Zeitraum von 4 Wochen vernichtet.
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Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt. Vor Trainingsbeginn und nach Trainingsende ist eine gründliche Reinigung der Hände vorzunehmen.
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Tanzen dürfen nur Einzeltänzer und Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige eines Haushalts. Partnerwechsel sind generell nicht gestattet.
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Das Umkleiden in den Umkleideräumen ist untersagt. Es ist im Tanz- oder Sportoutfit (bis auf Schuhwerk) zu erscheinen. Die Schuhe sind am Eingang in die Turnhalle zur wechseln.
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Die Toiletten können unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.
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Die Halle ist mindestens stündlich und bei geeigneten klimatischen Bedingungen möglichst durchgehend zu lüften.
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Jeder Tänzer oder jedes Tanzpaar hält den Mindestabstand von 1,5 m ein. Sobald alle Paare im Saal sind, findet der Unterricht in Tanzbereichen statt. Der Trainer hat das Training in Abhängigkeit von der Anzahl der Tänzer auf der Tanzfläche so zu gestalten, dass die Einhaltung des Mindestabstandes möglich ist.
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Die Tanzlehrer werden durch Demonstration und mündliche Anweisungen nur von ihrem Tanzbereich aus unterrichten. Tänzerbezogene Korrekturen an den Einzelpersonen oder Paaren sowie das Vortanzen der Trainerin/ des Trainers mit einem Tänzern/Tänzerinnen aus der Gruppe erfolgen generell nicht.
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Husten- und Niesetikette, wie in die Armbeuge einhalten und größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen sind zu beachten.
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Nach dem Training wird die Turnhalle ebenfalls paarweise bzw. einzeln verlassen.
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Das Verlassen bzw. Betreten des Schulgeländes bzw. der Turnhalle hat zügig zu erfolgen um nachfolgende Trainingsgruppen nicht zu kreuzen bzw. unnötige Verzögerungen im Trainingsablauf zu vermeiden.
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Gruppenbildungen sind vor, während und nach dem Training sowohl auf den Schulgeländen als auch in den Hallen unbedingt zu unterlassen.
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Bei Nichteinhaltung vorgenannter Regeln werden betreffende Mitglieder vom weiteren Training ausgeschlossen.
Anhang
Aufgrund der angemieteten Raumkapazitäten ergeben sich folgende anhand der Hallenflächen ermittelte Obergrenzen für den kontaktlosen Trainingsbetrieb in den einzelnen Gruppen bzw. Turnhallen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Montag | Freies Training Hildebrand-Schule | 12 Personen |
Solotanz Ch. Columbus Schule | 12 Personen | |
Dienstag | Hobbytänzer | 15 Personen |
Mittwoch | Turniertraining Standard | 15 Personen |
Turniertraining Latein | 15 Personen | |
Breitensport | 15 Personen | |
Donnerstag | Aroha | 15 Personen |
Anfänger | 15 Personen | |
Samstag | Freies Turniertraining | 12 oder 15 Personen |
Da die Trainer gemäß Punkt 12 bei der Trainingsgestaltung die Einhaltung der Sicherheitsabstände ermöglichen muss, legt ausschließlich der Trainer fest, wie viele Tänzer auf der Tanzfläche sind bzw. am Training teilnehmen. Beim freien Training legt der Turnhallenverantwortliche in Abstimmung mit den anwesenden Tänzern und der Tanzart die Anzahl fest.
Turnhallenverantwortliche
Montag | Freies Training Hildebrand-Schule | Peter Scharf, Katrin Scharf |
Solotanz Ch. Columbus Schule | Sabine Wengel | |
Dienstag | Breitensport1 - Gesellschaftstanz | Sabine Wenge, Jana Mrosk, Detlef Wüstrich |
Mittwoch | Turniertraining Standard | Sabine Wenge |
Turniertraining Latein | Jana Mrosk, Detlef Wüstrich |
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Breitensport | Peter Scharf, Katrin Scharf |
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Donnerstag | Aroha | Kerstin Drechsler, Nicole Vogel |
Anfänger | Sabine Wengel | |
Samstag | Freies Turniertraining | Sabine Wengel, Detlef Wüstrich |
Cottbus, den 29.05.2021
Peter Scharf
Vorstandsvorsitzender